CORONA - Informationen


Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

wie sicherlich bereits über die Medien bekannt, kann der Unterricht erst ab dem 4.5. schrittweise wieder aufgenommen werden – unsere Schule muss also bis 4.5. geschlossen bleiben!

 

Wir haben wieder Aufgabenpakete für die einzelnen Klassen erarbeitet, sie sind ab Montag in der bereits bekannten Form über die Homepage abrufbar. Die Aufgaben sind dieses Mal in „Wochenpakete“ aufgeteilt, wo möglich und sinnvoll sind die Aufgaben auch mit Kontrollmöglichkeiten /  Tests zur Selbstüberprüfung ergänzt. Angebote zum online-learning , zu live Videoübertragungen können wir auf Grund unserer technischen Ausstattung leider nicht machen.

 

Bitte meldet euch - melden Sie sich – direkt unter den angegebenen Corona-Kontaktadressen bei den entsprechenden Lehrerinnen und Lehrern, wir sind für jede Rückmeldung oder Anregung dankbar!

 

Über die Modalitäten des Unterrichtsbeginns ab dem 4.5. informieren wir Sie und euch auf dieser Homepage, sobald nähere Vorgaben bekannt sind.

 

Bis dahin weiterhin Geduld und Gelassenheit und vor allem Gesundheit.

 

 

R. Laber   /   B.Gold


Liebe Eltern,

am 28.04. hat sich Frau Ministerin Eisenmann mit einem Schreiben an die Eltern gewandt. Wahrscheinlich wurde Ihnen dieses Schreiben schon von Ihren Klassenelternvertretern zugeschickt, Sie finden es außerdem hier auf unserer Homepage zum Download.

 

Ihnen weiterhin eine gute Zeit und alles Gute.

 

R. Laber

 

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Schreiben von Fr. Eisenmann vom 28.04.20
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Notbetreuung

Liebe Eltern,

     

ab dem 27. April 2020 wird die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege, an Grundschulen sowie an den weiterführenden Schulen ausgeweitet. So werden künftig auch Schülerinnen und Schüler der siebten Klasse in die Notbetreuung mit einbezogen. Neu ist zudem, dass nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuung haben, sondern grundsätzlich Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten.

 

Aus Gründen des Infektionsschutzes wird die Erweiterung deshalb auch künftig nur einen begrenzten Personenkreis umfassen können. Da der Gesundheitsschutz Vorrang hat, muss die maximale Größe der Notbetreuungsgruppen beschränkt werden. Sofern Notbetreuungskapazitäten nicht ausreichen, um alle teilnahmeberechtigten Kinder aufzunehmen, werden weitere Kriterien der Corona-Verordnung zur Aufnahme-Priorisierung herangezogen. Vor diesem Hintergrund müssen die Eltern eine Bescheinigung von ihrem Arbeitgeber vorlegen sowie bestätigen, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist. Die Betreuung findet voraussichtlich in den jeweiligen Kindertageseinrichtungen oder in der entsprechenden Schule statt.

 

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Betreuungsangebot stets widerruflich ist und kein Anspruch hierauf besteht.

 

Im Anhang senden wir Ihnen das Anmeldeformular für die Notbetreuung in Heubach. Bei Bedarf einer Notbetreuung füllen Sie bitte das Formular komplett aus und senden es inkl. der erforderlichen Arbeitgeberbestätigung an den jeweiligen Ansprechpartner der Kindergärten oder Schulen zurück.  

 

Eine Aufnahme zum 27.04.2020 in den jeweiligen Notgruppen ist nur möglich, wenn alle Unterlagen (Anmeldeformular + Arbeitgeberbestätigung(en)) bis Freitag, spätestens 10.00 Uhr beim jeweiligen Träger, den Kindertageseinrichtungen oder den Schulen eingeht.

 

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Abschlussprüfungen werden verschoben


Änderung zur Durchführung der Abschlussprüfungen und weiterer Leistungserhebungen

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern!

 

Mit Schreiben vom Freitag, 27.03.2020, erreichten uns folgende ÄNDERUNGEN zur Durchführung der ABSCHLUSSPRÜFUNGEN sowie weiterer Leistungserhebungen im Schuljahr 2019/2020:

 

Vereinfachungen im Prüfungsverfahren:

Erst- und Zweitkorrektur werden an der eigenen Schule stattfinden.

 

Projektarbeit

Für den Hauptschulabschluss:

„Projektarbeit“ als Teil der Abschlussprüfung entfällt in diesem Schuljahr, auch eine bereits durchgeführte Projektarbeit ist also nicht Teil der Prüfungsleistung. Es kann jedoch in diesen Fällen ein Zertifikat ohne Note über die durchgeführte Projektarbeit ausgestellt werden.

 

Projektarbeit als Teil der Jahresleistung des Faches WBS (Realschule):

Für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 9, für welche die Projektarbeit zur Jahresleistung des Faches Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung (WBS) zählt, ist auch eine bereits durchgeführte Projektarbeit nicht Teil der Jahresleistung. Es kann jedoch auch in diesen Fällen ein Zertifikat ohne Note über die durchgeführte Projektarbeit ausgestellt werden.

 

Fächerübergreifende Kompetenzprüfung (Realschulabschlussprüfung):

Auch die fächerübergreifende Kompetenzprüfung, die Teil der Realschulabschlussprüfung ist, entfällt aus diesem Grund.

 

Mindestanzahl der Schriftlichen Arbeiten:

Die Mindestanzahl der schriftlichen Arbeiten, die z. B. durch § 9 der Notenbildungsver-ordnung, § 7 der AGVO und NGVO vorgegeben ist, wird aufgrund der zeitweisen Schulschließung nicht eingehalten werden können. Diese Mindestanzahl kann deshalb unterschritten werden, sofern die schriftlichen Arbeiten in der vorgegebenen Anzahl im verbleibenden Unterrichtszeitraum nicht mehr geschrieben werden können.

 

Gleichwertige Feststellung von Leistungen (GFS):

Dies gilt entsprechend für die in § 9 Absatz 5 der Notenbildungsverordnung vorgesehene Verpflichtung zur Durchführung einer ,,gleichwertigen Feststellung von Leistungen" (GFS). Diese Verpflichtung ist ausgesetzt. Eine bereits durchgeführte GFS bleibt jedoch Teil der Jahresleistung. Soweit eine Schülerin oder ein Schüler eine ausstehen de GFS ausdrücklich wünscht, soll sie aus Gründen der Chancengleichheit ermöglicht werden. Sofern dies nicht während des Unterrichtszeitraums möglich ist, sind andere              Formen der Darstellungen möglich.

 

Fachinterne Überprüfung im gewählten Wahlpflichtfach und in NWA (fiP):

Die in § 9 Abs. 5 der Notenbildungsverordnung vorgegebene Verpflichtung zur Durchführung einer fachinternen Überprüfung im gewählten Wahlpflichtfach und im Fächerverbund Naturwissenschaftliches Arbeiten (Klasse 10 der Realschule und Gemeinschaftsschule) ist ausgesetzt. Eine bereits durchgeführte fachinterne Überprüfung bleibt jedoch Teil der Jahresleistung. Soweit eine Schülerin oder ein Schüler eine ausstehende fachinterne Überprüfung ausdrücklich wünscht, gelten die Hinweise zur GFS         entsprechend.

 


Für dieses Schuljahr sind alle Schullandheim-, Studien- oder Klassenfahrten abgesagt!

Die Stornierungen laufen, die Erstattung von Rückzahlungen kann wegen der Überlastung der zuständigen Stellen allerdings dauern.


Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

seit dem 17.3. müssen wir die Schule wegen des CORONA-Virus geschlossen halten. Damit zuhause weiter gelernt und geübt werden kann, haben wir auf dieser Homepage für jede Klasse Aufgaben hinterlegt, die ihr, liebe Schülerinnen und Schüler, sorgfältig und gewissenhaft bearbeiten sollt. Für uns als eure Lehrerinnen und Lehrer ist es wichtig, dass wir von euch Rückmeldungen bekommen:

Habt ihr die Aufgaben erledigt, habt ihr alles verstanden, gibt es Fragen, braucht ihr zusätzliche Erklärungen? Zwar sind oft auch Lösungen mit angegeben, aber jemand hat den Lösungsweg nicht verstanden, vielleicht sind manche auch schon im einen oder anderen Fach ganz fertig und hätten gerne Zusatzaufgaben – es gibt also viele Dinge, die man nur im direkten Kontakt mit der Lehrerin oder dem Lehrer klären kann!

 

Deshalb an dieser Stelle der dringende Aufruf an euch, liebe Schülerinnen und Schüler, aber auch an Sie, liebe Eltern:

 

Bitte nutzt / nutzen Sie die angegebenen Emailadressen (CORONA – Kontaktadressen Lehrkräfte) um Kontakt mit den Lehrerinnen und Lehrern aufzunehmen und über die allgemeinen Aufgaben hinaus individuelle Betreuung in Anspruch zu nehmen, so gut das unter den gegebenen Umständen eben möglich  ist!

 

Wir wünschen weiterhin erfolgreiches Arbeiten, Gelassenheit, Geduld und vor allem Gesundheit

 

Schulleitung und Kollegium der Realschule Heubach

 


 

Hausaufgaben und Kontaktadressen während der unterrichtsfreien Zeit

Alle Schülerinnen und Schüler haben von ihren jeweiligen Fachlehrern Aufgaben erhalten, die während der unterrichtsfreien Zeit zu Hause zu erledigen sind. Diese Aufgaben finden sich unter dem Reiter "CORONA - HAUSAUFGABEN" oder hier:

Außerdem haben alle Lehrkräfte E-Mail Adressen angelegt, über die sie während der nächsten Wochen für fachliche Fragen zu erreichen sind. Sie finden diese unter dem Reiter "CORONA - KONTAKTADRESSEN LEHRKRÄFTE" oder hier:


Schulschließung ab Dienstag, 17.03.2020

Liebe Eltern,

 

am Freitag hat die Landesregierung die Schließung aller Schulen und Kitas ab Dienstag, 17.3. verkündet.

Auch die Realschule Heubach bleibt deshalb ab Dienstag bis zum Ende der Osterferien geschlossen. Am Montag, 16.3. findet noch regulärer Unterricht statt.

Es handelt sich dabei um eine reine Vorsichtsmaßnahme, an unserer Schule ist bisher kein Fall einer Ansteckung aufgetreten!

Um unseren Schülerinnen und Schülern ein Weiterlernen im Rahmen der gegebenen Umstände zu ermöglichen, haben wir für die einzelnen Fächer und Klassen Aufgaben zusammengestellt, die auf unserer Homepage veröffentlicht werden, damit sie die Schülerinnen und Schülern zu Hause erledigen können.

Für fachliche Rückfragen sind unsere Kolleginnen und Kollegen unter der ebenfalls auf der Homepage veröffentlichten E-Mail Adresse zu erreichen.

Wir bitten Sie, nur in dringendsten Notfällen telefonischen Kontakt aufzunehmen, damit die Schule arbeitsfähig bleibt.

Über sämtliche Entwicklungen und Entscheidungen auch hinsichtlich Abschlussprüfung, geplanter Schullandheim- oder Studienfahrten etc. werden wir Sie immer aktuell auf unserer Homepage informieren.

Wir wünschen Ihnen v.a. Gesundheit und Gelassenheit in dieser unruhigen Zeit!

R. Laber

(Schulleiter)

 

B. Gold

(Stellvertr. Schulleiterin)